Healthfix Sitzkissen auf Rezept
Mit ärztlicher Verordnung ist eine Versorgung über Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich möglich.
Kostenübernahme nach Verordnung und Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse.
Allgemeiner Hinweis
Die Versorgung mit Hilfsmitteln erfolgt in der Regel über Leistungserbringer (z. B. Sanitätshaus/Fachhandel), die mit Ihrer Krankenkasse zusammenarbeiten. Eine Kostenübernahme ist grundsätzlich nach ärztlicher Verordnung möglich und wird je nach Krankenkasse im Einzelfall geprüft.
So funktioniert’s – in 4 Schritten
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1Rezept erhaltenLassen Sie sich das Healthfix Sitzkissen ärztlich verordnen, z. B. durch Ihren Hausarzt oder Orthopäden.
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2Rezept einreichenSie können Ihr Rezept bei einem Sanitätshaus/Fachhändler vor Ort einlösen oder online über unseren Kooperationspartner Sanitätshaus Rinke einreichen.
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3Prüfung & FreigabeDer Leistungserbringer prüft die Verfügbarkeit und übernimmt die Abstimmung mit der Krankenkasse.
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4Versorgung erhaltenAnschließend erhalten Sie Ihr Sitzkissen je nach Leistungserbringer per Versand oder zur Abholung vor Ort.
Muss ich eine Zuzahlung leisten?
Bei gesetzlich Versicherten kann – abhängig von Krankenkasse, Verordnung und Einzelfall – eine gesetzliche Zuzahlung anfallen. Wenn eine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, kann die Zuzahlung entfallen. Details und die konkrete Höhe teilt Ihnen der Leistungserbringer vor Abgabe mit.
Was muss auf dem Rezept stehen?
Je klarer das Rezept formuliert ist, desto einfacher ist die Abwicklung. Folgende Angaben sind hilfreich:
- Hilfsmittelverordnung (Kassenrezept)
- Produktbezeichnung: Weichlagerungssitzkissen
- Diagnose/Begründung (nach ärztlicher Einschätzung)
- Menge: in der Regel 1 Stück
- Optional: HMV 11.39.01.4002
Wo kann ich das Rezept einlösen?
Sie können das Rezept grundsätzlich bei einem Sanitätshaus/Fachhändler vor Ort einlösen. Bitte rufen Sie dort kurz an, um Verfügbarkeit und Krankenkassenvertrag zu prüfen.
Rezept online einreichen
48599 Gronau
E-Mail: info@sanitaetshaus-rinke.de
Telefon: +49 2562 4251
- Sobald Ihnen das Rezept vorliegt, können Sie es über den Upload-Link online hochladen.
- Bitte füllen Sie zusätzlich den Erhebungsbogen aus und laden Sie diesen ebenfalls mit hoch.
- Senden Sie anschließend im Idealfall auch das Originalrezept per Post an das Sanitätshaus Rinke, da dieses für die Genehmigung durch die Krankenkasse vorliegen muss.
- Sobald alle Unterlagen vollständig eingegangen sind, wird Kontakt mit Ihnen aufgenommen.
Möllenweg 15
48599 Gronau
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung kann in der Regel etwa 1–2 Wochen in Anspruch nehmen, da wir auf die Rückmeldung und Bearbeitungszeiten der Krankenkassen angewiesen sind.
Ich bin privat versichert – was ist zu beachten?
Bei privaten Krankenversicherungen hängt eine Erstattung von Ihrem Tarif ab. Häufig erhalten Sie eine Rechnung und reichen diese anschließend zur Erstattung bei Ihrer Versicherung/Beihilfe ein. Zur Sicherheit können Sie vorab bei Ihrer Versicherung kurz anfragen.
Geben Sie dabei bitte möglichst die Hilfsmittelnummer 11.39.01.4002 an.
Downloads
Hilfreiche Unterlagen für die Verordnung und die Einlösung des Rezepts:
Häufig gestellte Fragen
Welche Hilfsmittelnummer hat das Healthfix Sitzkissen?
Für die Versorgung/Abrechnung in Deutschland gilt folgende HMV-Nummer:
Anfragen zu Konditionen und weiteren Informationen bitte ausschließlich per E-Mail an: service@gohealthfix.com